Deutsch

Bei Krankheit

 

  • Kinder die Fieber oder andere ansteckende Krankheiten haben, bitten wir zum Wohl Ihres Kindes, wie auch der anderen Kinder nicht in die Kindertagespflege zu bringen. Sollte das Fieber, eine andere Krankheit oder eine Verletzung in der Kindertagespflege auftreten, so werden Sie umgehend benachrichtigt und gebeten Ihr Kind abzuholen.
  • Absolut meldepflichtig sind ansteckende Krankheiten die unter das Bundesseuchengesetz fallen (z. B. Windpocken, Scharlach, TBC, Lungenentzündung, Keuchhusten usw.) Sollte in Ihrer Familie eine dieser Krankheiten festgestellt werden, so ist die Kindertagespflege unverzüglich zu verständigen. Im Falle meldepflichtiger Krankheiten ist die Gesundung Ihres Kindes durch ein ärztliches Attest zu bestätigen.
  • Über aktuell im Haus aufgetretene Krankheiten werden Sie per Aushang informiert.
     
  • Bei Erkrankung einer Tagespflegekraft ist eine den Kindern vertraute Person als Vertretung vorgesehen. Sollte diese jedoch auch erkrankt sein, kann die entsprechende Gruppe vorübergehend geschlossen werden.